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Brandschutzberatung PDF Drucken E-Mail

Eine Fachberatung im Bereich des Brandschutz kann durchaus hilfreich sein.

 

Im Sinne dieser Möglichkeiten gelten insbesondere folgende Leistungen:planungsgesprch

Brandschutztechnische Beratungen einschließlich Fahr- und Anleiterproben oder Ortsbesichtigungen im Sinne des Vorbeugenden Brandschutzes, soweit sie nicht Bestandteil gebührenpflichtiger Verwaltungsverfahren sind. Hierzu zählen im Besonderen :                                   

  • Erstellung von brandschutztechnischen Gutachtenanleiterbung
    in der Stadt Hürth nur außerhalb von öffentlich-rechtlichen Verfahren.
  • Beratungen und Überprüfungen für Veranstaltungen.
  • Abnahmen  von Brandmeldeanlagen.
  • Abnahmen, Überprüfungen und Schlüsselübergaben in Verbindung mit Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie Feuerwehrschließungen.
  • Abnahme und Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten einschließlich der Überprüfung von Absperrungen im Zuge von Feuerwehrzufahrten.
  • Sonstige Leistungen.
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    • noch nicht zur Genehmigung beantragte Vorhaben im Stadtgebiet Hürth
    • Bauvorhaben im Sinne der §§ 65, 66, 67 und 68 BauO NRW (baugenehmigungsfreie Vorhaben oder Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren).
    • Beratungen für Fachplaner und Fachingenieure. 
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