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Eine Fachberatung im Bereich des Brandschutz kann durchaus hilfreich sein.
Im Sinne dieser Möglichkeiten gelten insbesondere folgende Leistungen:
Brandschutztechnische Beratungen einschließlich Fahr- und Anleiterproben oder Ortsbesichtigungen im Sinne des Vorbeugenden Brandschutzes, soweit sie nicht Bestandteil gebührenpflichtiger Verwaltungsverfahren sind. Hierzu zählen im Besonderen :
Erstellung von brandschutztechnischen Gutachten in der Stadt Hürth nur außerhalb von öffentlich-rechtlichen Verfahren.
Beratungen und Überprüfungen für Veranstaltungen.
Abnahmen von Brandmeldeanlagen.
Abnahmen, Überprüfungen und Schlüsselübergaben in Verbindung mit Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie Feuerwehrschließungen.
Abnahme und Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten einschließlich der Überprüfung von Absperrungen im Zuge von Feuerwehrzufahrten.
Sonstige Leistungen.
- noch nicht zur Genehmigung beantragte Vorhaben im Stadtgebiet Hürth
- Bauvorhaben im Sinne der §§ 65, 66, 67 und 68 BauO NRW (baugenehmigungsfreie Vorhaben oder Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren).
- Beratungen für Fachplaner und Fachingenieure.
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