|
Was Sie von Ihrer Feuerwehr noch wissen sollten:
Der Einsatz der Feuerwehr ist bei Schadenfeuern und im Falle einer gutwilligen Fehlalarmierung für den Geschädigten bzw. den Notrufmeldenden kostenfrei. Ebenso werden für die Rettung von Menschen oder Tieren aus akuter Lebensgefahr weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert.
Die Gemeinden in NRW sind jedoch in nachfolgenden Fällen berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten zu verlangen von.
-
einer/einem Brandstifter/in, die oder der nicht selbst Geschädigte/r ist,
-
einer/ einem Geschädigten, wenn sie oder er den Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
-
dem oder der Fahrzeughalter/in, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
-
dem oder der Betreiber/in, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,
-
der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,
-
den Eigentümer/innen, Besitzer/innen bzw. Betreiber/innen einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst.
Download Satzung und Kostentarif für den Einsatz der Feuerwehr Hürth Entgeltverzeichnis der Feuerwehr Sadt Hürth außerhalb Ihrer Pflichtaufgaben nach dem FSHG (10.02.1998).
Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten, wobei Versicherungen in Abhängigkeit vom Schadensfall Kosten erstatten können.
Was wünschen wir uns von Ihnen?
Ziele bzw. Grundsätze Ihrer Feuerwehr sind der präventive Schutz sowie die schnelle und kompetente Hilfe für die Bürger der Stadt Hürth.
Um jedoch Schäden von sich bzw. den Mitmenschen abzuwenden, sollte sich jeder einmal in seiner näheren Umgebung, in Familie und am Arbeitsplatz über Sicherheitseinrichtungen und Fluchtwege informieren. Relevante Informationen sind zum Beispiel:
- Sind besondere Gefahren vorhanden? Wenn ja, welche ?
- Sind Fluchtwege bekannt und genügend ausgeschildert, frei und nicht etwa zugestellt?
- Ist bekannt, wo Feuermeldestellen oder Löscheinrichtungen vorhanden sind und wie diese bedient werden?
- Können Sie "Erste Hilfe" leisten? Ist ein Auffrischungskurs erforderlich?
- Wissen Sie, wie mit einem Feuerlöscher umzugehen ist?
Rufen Sie uns im Schadensfall sofort und ohne zu zögern.
Die Rufnummer für Notfälle lautet: 112

Sollten Sie noch Fragen haben oder Beratung wünschen, rufen Sie uns an:
Telefon: 02233 / 410 50 -0
oder kommen Sie zu uns.
Einsätze mit Hindernissen:
Jede Minute ist kostbar!
Wenige Minuten können bei einem Ausbruch eines Brandes über Leben oder Tod entscheiden. Kann man einen Zimmerbrand nach einer halben Minute noch mit einer Tasse Wasser löschen, braucht man nach 1 Minuten schon einen ganzen Eimer. Kurze Zeit später kann üblicherweise nur noch die Feuerwehr helfen. Jetzt ist wirklich jede Sekunde kostbar. Daher ist Schnelligkeit unser oberstes Gebot. Dabei können falsch geparkte Autos ganz schnell zum lebensbedrohlichen Hindernis werden.

Falschparker behindern die Rettungsmaßnahmen oftmals erheblich!. Stehen Sie nicht im Weg! Die Feuerwehr hilft Ihnen - bitte helfen Sie uns:
- Parken Sie "überlegt" und blockieren Sie keine wichtigen Zufahrtswege, auch wenn Sie dadurch ein paar Meter weiter laufen müssen.
- Nutzen Sie Parkhäuser in ihrer Umgebung.
Es kann jeden treffen! Helfen Sie uns, diese Grundsätze zu verwirklichen,denn nur so ist eine schnelle und sichere Hilfe durch Ihre Feuerwehr möglich.
Machen Sie unser Bemühen auch zu Ihrem Grundsatz, Ihrer Familie sowie den Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt. Wenn Sie Fragen haben oder Beratung wünschen:
- Rufen Sie uns an
Telefon: 02233 / 410 50 -0
oder kommen Sie zu uns:
Feuerwache Hürth Luxemburger Straße 450 50354 Hürth
Wir stehen auch für Besichtigungen und Führungen zur Verfügung. Rufen Sie uns für nähere Informationen und zur Terminvereinbarung an.
|