| Rettungsdienst |
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Der Notfallrettungdienst ist im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vom 24.09.1992 geregelt. Eine klare Abgrenzung hinsichtlich der Mindestanforderung von Rettungswachen, Besetzungen und Bestückungen von Rettungsmitteln wie Rettungswagen, Krankentransportwagen oder auch Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeug ist darin enthalten.Telefonnummern:Notruf: 112Krankentransport: 19222
![]() Für den Fall, dass alle Notärzte im Rhein-Erft-Kreis in Einsätzen gebunden sind besteht zu Tageszeiten auch die Möglichkeit auf den Notarzt des Rettungshubschraubers Christoph 3 bzw. Christoph Europa 1 zurückzugreifen. Darüber hinaus ist ein Hubschrauber das Rettungsmittel der Wahl bei Verunfallten mit Verletzungen der Wirbelsäule, sonstigen Schwerstverletzten mit hoher Transportpriorität oder zum Primärtransport von Patientinnen und Patienten in weiter entfernt gelegene Zielkrankenhäuser.
Die Feuerwehr der Stadt Hürth führt im Rahmen Ihrer Qualifikation als staatlich anerkannte Lehrrettungswache auch Ausbildungen für Rettungsdienstpersonal durch. Hierzu zählen vor allem die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5 RettG NRW (Pflichtfortbildung für nichtärztliches Personal). Demnach ist sämtliches im Rettungsdienst eingesetztes Personal dazu verpflichtet, 30 Std. pro Jahr in definierten Fortbildungsthemen abzuleisten. Ferner führt die Feurwehr Hürth in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Grundausbildungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch. |



Der Notfallrettungdienst ist im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vom 24.09.1992 geregelt. Eine klare Abgrenzung hinsichtlich der Mindestanforderung von Rettungswachen, Besetzungen und Bestückungen von Rettungsmitteln wie Rettungswagen, Krankentransportwagen oder auch Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeug ist darin enthalten.
Der Notfallrettungsdienst im Stadtgebiet Hürth wird rund um die Uhr durch die Feuerwehr der Stadt Hürth sicher gestellt. Hierzu sind für die Bürger kontinuierlich 3 Rettungswagen und ein Notarzt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug im Einsatz. Die Fahrzeuge sind aufgrund der kurz zu haltenden Eingriffszeiten in Hürth - Gleuel bzw. in Hürth - Hermülheim stationiert. Da der Rettungsdienst durch den Rhein-Erft-Kreis als Träger koordiniert wird ist es auch möglich, dass Ihnen ein Fahrzeug einer benachbarten Kommune zur Hilfe eilt. Für diesen Fall, dass auf externe Einsatzmittel zurückgegriffen werden muss, wird die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ein sogenanntes First-Responder-Fahrzeug entsenden. Mit dem Fahrzeug (vornehmlich eine Feuerwehrfahrzeug) wird entsprechend ausgebildetes Personal zu Ihnen entsandt, das ausreichend Equipment mitbringt, um eine Erstversorgung durchzuführen bis das externe Rettungsmittel eintrifft.
Die Feuerwehr der Stadt Hürth führt im Rahmen Ihrer Qualifikation als staatlich anerkannte Lehrrettungswache auch Ausbildungen für Rettungsdienstpersonal durch. Hierzu zählen vor allem die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5 RettG NRW (Pflichtfortbildung für nichtärztliches Personal). Demnach ist sämtliches im Rettungsdienst eingesetztes Personal dazu verpflichtet, 30 Std. pro Jahr in definierten Fortbildungsthemen abzuleisten. Ferner führt die Feurwehr Hürth in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Grundausbildungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch.