| Tierrettung |
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Mit Veröffentlichung der Landeshundeverordnung (LHV NRW) im Jahr 2000 wurden die Ordnungsämter bzw. Feuerwehren mit neuen Aufgaben konfrontiert. So galt es einen Personenkreis von Beamten im besonderen Umgang mit gefährlichen Hunden, aber auch generell im Umgang mit Tieren wie Reptilien (Schlangen, Echsen, Kröten etc.) auszubilden. Darüber hinaus verfügen alle eingesetzten Beamten über eine qualifizierte Ausbildung im Umgang mit Betäubungswaffen wie z. B. Blasrohr, Handfeuerwaffen oder auch Betäubunsgewehren. Diese werden zur vorübergehenden Betäubung von Tieren durch die Beamten in Verbindung mit einem Tierarzt eingesetzt.
Das Fahrzeug verfügt unter anderem über entsprechende Boxen und Faltkäfige in unterschiedlichen Größen, bissfeste Hundeschutzkleidung, Fangnetze, Elektroschocker, Viehtreiber, Schlangenhaken, Entfernungsmesser, Wathose, Chipscanner und einen First Responder Koffer für Mensch und Tier. Das Fahrzeug nimmt neben den Einsätzen Das eingesetzte Personal muss ein jährliches Training im Umgang mit agressisen Hunden absolvieren. |



Ein entsprechendes Fahrzeug wurde in eigener Regie umgebaut. So verfügt die Feuerwehr Hürth über einen Gerätewagen Tierrettung, der rund um die Uhr durch einen ausgebildten Beamten besetzt ist.
im Stadtgebiet Hürth auch entsprechende Einsatz- lagen im Rhein-Erft-Kreis wahr. Hierzu muss das Fahrzeug im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung über die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreis angefordert werden.