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Zwei gesetzliche Vorgaben, der "abwehrende Brandschutz" (die Bekämpfung von Bränden und der damit verbundene Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten) und die "allgemeine Hilfe" (die Hilfeleistung in Not- und Unglücksfällen jeglicher Art) bilden die Grundlage der vielschichtigen Aufgabenbereiche der Abteilung "Einsatzdienst".
Für die Sicherheit der Hürther Bevölkerung stehen rund 150 Feuerwehrangehörige aus Ehren- und Hauptamt bereit.
Um möglichst schnelle Eingreifzeiten in jedem Ortsteil der Stadt Hürth adäquat Hilfe leisten zu können unterhällt die Stadt Hürth zwei Standorte. Der Standort Gleuel ist im Bereich des Feuerschutzes ein rein ehrenamtlicher Standort.

Der Bereich Einsatzdienst gliedert sich wie folgt:
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