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Hier haben Sie die Möglichkeit eine Auswahl interessanter Dokumente einzusehen bzw. als pdf-Datei zu erhalten. Insofern es sich in Einzelfällen um einen externen Link handeln sollte, möchte wir auf unser Impressum und die darin gemachten Inhalte zu externen Verlinkungen hinweisen. Vordrucke, Merkblätter und sonstige Downloads für die Stadt Hürth
Gesetze
Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) LINK Rettungsdienstgesetz (RettG) LINK
beruflichLaufbahnverordnung Feuerwehr (LVO Feu) LINKVerordnungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (VAP m.D. Feu NRW) LINK Verordnungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 2008 (VAP g.D. Feu NRW 2008) [Ausbildungsbeginn ab 01.01.2008] LINK Verordnungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 1986 (VAP g.D. Feu 1986) [Ausbildungsbeginn vor dem 01.01.2008] LINK Verordnungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst 2010 (VAPhD-Feu NRW 2010) [Ausbildungsbeginn bis 31.03.2010 bzw. 31.03.2011] Verordnungs-, Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst 2004 (VAPhD-Feu NRW 2004) [Ausbildungsbeginn vor dem 31.03.2010 bzw. 31.03.2011]
Ärmel-, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen LINK
ehrenamtlichLaufbahnverordnung Freiwillige Feuerwehr (LVO FF) LINK Einführungserlass der FwDVen
FwDV 1: Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Ausgabe August 2004
Einführungserlass zur PDV/DV 810 Stand 02.02.1987 Anmerkung: Die PDV/DV 810 ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt und kann deshalb an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. Unfallverhütungsvorschriften allgemein DienstkleidungPrüfVO NRW und Brandschau (FSHG) vom 09.04.2010 Hinweise und Kommentare zum Brandschutz in Schulen
ARGEBAU-Grundsatzpapier (Grundsätze zur Auslegung des §14 MBO)
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden in Schulen - AZ: 73-52.09.03 vom 12.11.2009, Lesefassung des gemeinsamen Runderlasses mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung - AZ: 125-4.03.05.02-82835/09. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sind vom IdF NRW in folgendem Papier zusammengefasst worden: Hinweise und Kommentare zum Brandschutz in Schulen
Brandschutzanforderungen an Gewächshäuser - AZ: 73-52.09.07 Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern ohne Brandschutzanforderungen nach der Landesbauordnung NRW – AZ: VI.1-100/29 Zur Durchführung des Sprengstoffrechts hat das damalige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit mit Erlass vom 29.11.2004 (AZ: 213 - 8249.2) eine Handlungsanleitung für die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II herausgegeben. Diese Hinweise, die auf Grundlage arbeitsschutz- und gewerberechtlicher Vorschriften erarbeitet wurden, können in Abstimmung mit dem Innenministerium auch zur Durchführung der Brandschau herangezogen werden, insbesondere wenn die Lagerung von Silvesterfeuerwerk zu beurteilen ist: Von dem Erlass unberührt bleibt die Beteiligung der Brandschutzdienststellen nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften entsprechend § 5 FSHG.
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