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Brandschutzdienststelle Seit
dem 01.01.2004 nimmt die Stadt Hürth die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle
nach § 5 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
(FSHG) wahr. Zu den Aufgaben einer Brandschutzdienststelle gehört in erster Linie die Aufgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren und die Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Sicherung feuerwehrtechnischer Belange (Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit der Grundstücke und bauliche Anlagen für die Feuerwehr, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimter Stellen, Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung, Rauch- und Wärmeabzug, Anlagen und Einrichtungen für Brandmeldeanlagen, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung). Auch die Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden in Fragen des Brandschutzes gehört zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle. Der Brandschutzdienststelle obliegt die Feststellung brandschutztechnischer Mängel- und Gefahrenquellen sowie die Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen. Weitere Aufgaben der Brandschutzdienststelle ist die Durchführung der Brandschau. Gemäß § 6 Absatz 1 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) ist in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhötem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens 5 Jahren eine Brandschau durchzuführen.
Kontakt: Vorbeugender Brandschutz: vorbeugender.brandschutz@huerth.de |